💻 Anspruch auf einen PC oder Laptop beim Bürgergeld
Grundsätzlich sind die Kosten für die Anschaffung von digitalen Endgeräten wie PCs oder Laptops nicht im pauschalen Regelbedarf des Bürgergeldes enthalten.
Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht jedoch unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen:
1. Schulbedarf für Kinder und Jugendliche (Bildung und Teilhabe)
Dies ist der häufigste und klarste Fall für eine Kostenübernahme.
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Voraussetzung: Das Kind oder der Jugendliche bezieht Bürgergeld (oder ist in einer Bedarfsgemeinschaft) und besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule. Die Altersgrenze liegt in der Regel bei unter 25 Jahren.
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Rechtsgrundlage: Dies wird als unabweisbarer, besonderer Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II anerkannt, da die Teilnahme am digitalen Unterricht und die Erledigung von Schulaufgaben heutzutage zwingend digitale Geräte erfordern (Homeschooling, Distanzlernen, Online-Plattformen, Referate).
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Nachweis: Sie benötigen eine Bescheinigung von der Schule, die bestätigt:
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dass der Computer (Laptop/Tablet) für den Schulunterricht oder die Ausbildung notwendig ist.
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dass die Schule kein entsprechendes Leihgerät zur Verfügung stellen kann.
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Höhe des Zuschusses: Der Betrag wird als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden) gewährt und liegt laut Weisung der Bundesagentur für Arbeit im Regelfall bei bis zu 350 Euro pro Kind für das digitale Endgerät inklusive Zubehör (Maus, Headset, ggf. Drucker). Gerichte haben in Einzelfällen auch höhere Beträge zugesprochen.
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Antragstellung: Stellen Sie einen formlosen Antrag beim Jobcenter auf Übernahme der Kosten für das digitale Endgerät für Ihr Kind unter Berufung auf § 21 Abs. 6 SGB II.
2. Beruflicher Bedarf für erwerbsfähige Personen
Ein PC kann auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezahlt werden, wenn er zwingend für die berufliche Eingliederung notwendig ist.
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Voraussetzung: Der Computer wird direkt für Ihre Arbeitssuche, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Umschulung oder eine spezielle Tätigkeit benötigt, und ohne ihn ist die Maßnahme oder die Arbeit nicht möglich.
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Beispiele:
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Teilnahme an einem Online-Kurs (zertifizierte Weiterbildung).
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Erstellung von digitalen Bewerbungen und Nutzung der Jobcenter-Online-Plattformen (z.B. jobcenter.digital).
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Start einer selbständigen Tätigkeit (hier gelten oft besondere Regeln und es muss ein Businessplan vorgelegt werden).
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Vorgehensweise: Besprechen Sie den Bedarf vor dem Kauf mit Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter. Die Kostenübernahme erfolgt oft im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung oder als Leistung zur Eingliederung in Arbeit (§ 16 SGB II). Hier kann die Übernahme auch als Darlehen erfolgen.
3. Zusätzliche kommunale oder regionale Programme (z.B. für Senioren)
In manchen Städten oder Kommunen gibt es zusätzliche freiwillige Leistungen (z.B. in München) oder Stiftungen, die Menschen mit geringem Einkommen oder Senioren einen Zuschuss zum Kauf eines Computers gewähren, um die digitale Teilhabe zu fördern. Diese sind jedoch regional sehr unterschiedlich und nicht bundesweit im SGB II verankert.
❓ Was bedeutet Windows 11 in diesem Kontext?
Ob das Jobcenter die Kosten für einen PC mit Windows 11 übernimmt, ist rechtlich gesehen nicht der entscheidende Punkt. Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Kosten für ein zweckmäßiges, einfaches Gerät, das die Anforderungen erfüllt (z.B. zur Teilnahme am Online-Unterricht).
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Der Fokus liegt auf der Funktionalität: Wenn ein aktuelles, günstiges Gerät (oft ein generalüberholter oder gebrauchter Laptop/PC) mit Windows 11 ausgestattet ist, wird dies akzeptiert, solange der Preis angemessen bleibt und den Rahmen (z.B. 350 Euro für Schüler) nicht sprengt.
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Kein Anspruch auf High-End-Geräte: Das Jobcenter wird keinen High-End-PC finanzieren, der für Gaming oder anspruchsvolle Grafikarbeiten gedacht ist, es sei denn, dies ist explizit beruflich notwendig (z.B. bei einer Umschulung zum Mediengestalter).
✅ Ihre konkrete Vorgehensweise
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Bedarf klären: Ermitteln Sie den genauen Zweck (Schule des Kindes oder eigene berufliche Notwendigkeit).
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Unterlagen sammeln: Holen Sie eine schriftliche Bestätigung (Bedürfnisbescheinigung) von der Schule (für Kinder) oder von der Weiterbildungseinrichtung (für berufliche Zwecke) ein.
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Kostenvoranschlag einholen: Suchen Sie ein günstiges, gebrauchtes oder zweckmäßiges Neugerät (Laptop oder PC) und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellen.
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Antrag stellen: Stellen Sie einen schriftlichen, formlosen Antrag beim Jobcenter auf Kostenübernahme für den PC/Laptop unter Angabe der Rechtsgrundlage (§ 21 Abs. 6 SGB II für Schüler, § 16 SGB II für berufliche Eingliederung) und legen Sie die gesammelten Unterlagen bei.
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Bescheid abwarten: Warten Sie die schriftliche Entscheidung des Jobcenters ab. Kaufen Sie das Gerät nicht vorher! (Es sei denn, Sie müssen die Kosten vorstrecken und beantragen dann eine nachträgliche Erstattung, was aber oft zu Problemen führt).